Dichtheitsprüfung
Durch das Europäische Parlament wurden verschiedene Verordnungen EG-VO2037/2000 und EG-VO842/2006 zur Sicherstellung der Dichtheit von stationären Kälte-Klimaanlagen und Wärmepumpen erlassen. Die nationale Umsetzung erfolgte mit der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV). Hiernach ist der Betreiber von Anlagen ab einer Kältemittelfüllmenge von 3 kg verpflichtet, die Dichtheit seines Kältesystems sicherzustellen und zu dokumentieren. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR belegt werden.
Als Kälte-Klima Fachbetrieb erfüllen wir alle erforderlichen Voraussetzungen, welche zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung vom Gesetzgeber verlangt wird. Unsere Servicetechniker sind nachweislich zertifiziert und verfügen über die erforderliche Kompetenz und Sachkunde im Umgang mit Kältemittel.
Dichtheitsprüfung
Pommernkälte informiert
1.) Dichtheitsprüfungen an Kälte- und Klimaanlagen
1.1) mit Kältemittel FKW, H-FKW (z.B. R134a, R407C, R410A, R417A, R422A, R422D) Füllmenge | Intervall | Prüfpflicht ab | Rechtsvorschrift | Sanktionen |
ab 3 kg | alle 12 Monate | 04.07.2007 | Artikel 3 Abs.2 a) EG-VO 842/2006 |
Artikel 13 EG-VO 842/2006 |
ab 30 kg | alle 6 Monate alle 12 Monate 1) |
04.07.2007 | Artikel 3 Abs.2 b) EG-VO 842/2006 |
Artikel 13 EG-VO 842/2006 |
ab 300 kg | alle 3 Monate alle 6 Monate 1) 2) |
04.07.2007 | Artikel 3 Abs.2 c) EG-VO 842/2006 |
Artikel 13 EG-VO |
2.) R22 Ausstieg / Verbot Sachlage | Rechtsvorschrift |
R22 in Neuanlagen seit 01.01.2000 in Deutschland verboten Verwendungsverbot von Frischware R22 zur Wartung und Instandhaltungen von Anlagen ab 01.01.2010 Verwendungsverbot von R22 zur Wartung und Instand-haltungen von Anlagen ab 01.01.2015 |
§ 2 Absatz 2 Nr.1 ChemOzonSchichtV Artikel 5 Abs. 1 EG-VO 2037/2000 Artikel 5 Abs. 1 EG-VO 2037/2000 |
Gerne übernehmen wir für Sie die erforderlichen Dichtheitsprüfungen Ihrer Anlagen und / oder beraten Sie über derzeit bestehende Alternativen zum R22 Ausstieg (z.B. Kältemittelumstellung, Neuanlagen).
Unser Service berät Sie gerne individuell. Sie erreichen unsere Niederlassung Bergen und Tribsees unter der Telefonnummer 03838/315394
oder per E-Mail unter info @pommernkaelte.de
Ihr Team der Pommernkälte